NiS-2
NIS-2. Was Sie wissen müssen. Ein Überblick.
Welches ist das Ziel von NIS-2?
Ziel von NIS-2 ist das Erreichen eines hohen gemeinsamen Cybersicherheitsniveaus in der europäischen Union.
Wann tritt NIS-2 in Krafft?
NIS-2 muss bis zum 18. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden.
Wer ist betroffen?
Entscheidend für das Zutreffen von NIS-2 sind Größe und Sektor des betreffenden Unternehmens.
Unternehmen ab einer Anzahl von 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von über 10 Mio. Euro fallen in den Anwendungsbereich von NIS-2, insofern sie den folgenden Sektoren angehören.
- Energie
- Transport
- Bankwesen
- Finanzmarktinfrastruktur
- Gesundheit
- Trinkwasser
- Abwässer
- Digitale Infrastruktur
- IKT-Dienstleistungsmanagement
- Öffentliche Verwaltungen
- Weltraum
- Post- und Kurierdienste
- Abfallwirtschaft
- Herstellung, Produktion und Vertrieb von Chemikalien
- Lebensmittelproduktion, (Verarbeitung und Vertrieb)
- Produktion, Herstellung von Medizinprodukten, Maschinen, Fahrzeugen sowie elektrischen/elektronischen Geräten
- Digitale Anbieter (Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netzwerke)
- Forschung (Forschungsinstitute)
Unter dem folgenden Link können Sie überprüfen, ob Ihr Unternehmen unter die NIS-2 Richtlinie fällt.
https://nis2-check.de/