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NiS-2

Was Sie wissen müssen. | Ein Überblick.

Welches ist das Ziel von NIS-2?

Ziel von NIS-2 ist das Erreichen eines hohen gemeinsamen Cybersicherheitsniveaus in der europäischen Union.

Wann tritt NIS-2 in Krafft?

NIS-2 muss bis zum 18. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden.

Wer ist betroffen?

Entscheidend für das Zutreffen von NIS-2 sind Größe und Sektor des betreffenden Unternehmens.

Unternehmen ab einer Anzahl von 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von über 10 Mio. Euro fallen in den Anwendungsbereich von NIS-2, insofern sie den folgenden Sektoren angehören.  

  • Energie
  • Transport
  • Bankwesen
  • Finanzmarktinfrastruktur
  • Gesundheit
  • Trinkwasser
  • Abwässer
  • Digitale Infrastruktur
  • IKT-Dienstleistungsmanagement
  • Öffentliche Verwaltungen
  • Weltraum
  • Post- und Kurierdienste
  • Abfallwirtschaft
  • Herstellung, Produktion und Vertrieb von Chemikalien
  • Lebensmittelproduktion, (Verarbeitung und Vertrieb)
  • Produktion, Herstellung von Medizinprodukten, Maschinen, Fahrzeugen sowie elektrischen/elektronischen Geräten
  • Digitale Anbieter (Marktplätze, Suchmaschinen, soziale Netzwerke)
  • Forschung (Forschungsinstitute)

Unter dem folgenden Link können Sie überprüfen, ob Ihr Unternehmen unter die NIS-2 Richtlinie fällt.

https://nis2-check.de/



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